Was muss zum obligatorischen Schiessen (Erfüllung der Schiesspflicht) mitgebracht werden?

Zum obligatorischen Schiessen sind mitzunehmen:

  • Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Das Dienstbüchlein
  • Das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis
  • Ein amtlicher Ausweis
  • Die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Der persönliche Gehörschutz

Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.

Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023 16:44

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